Kann der Service auch für Kinder genutzt werden?
Nutzung bei minderjährigen Patientinnen und Patienten
Ja, der Service kann grundsätzlich auch für Kinder genutzt werden.
Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten ist jedoch die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Die Anfrage sollte nur gestellt werden, wenn die notwendigen Angaben vollständig vorliegen und die Einwilligung geklärt ist.
Für zuweisende Praxen ist wichtig, die Einwilligung im Praxisprozess sauber zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die relevanten Informationen vollständig erfasst werden.
Bei akuten Beschwerden, starken Schmerzen, schweren Infektionen oder unklaren Allgemeinsymptomen sollte eine persönliche ärztliche Abklärung erfolgen.