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Deutsch
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Wird die Gebühr von meiner Krankenkasse übernommen?

Das hängt vom jeweiligen Land und Ihrer Versicherung ab.

Deutschland
Sie erhalten eine auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) basierende Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

Gesetzlich versicherte Patienten nehmen die Online-Sprechstunde derzeit in der Regel als Selbstzahlerleistung in Anspruch.

Schweiz
Seit 01.01.2026 gilt in der Schweiz das neue Tarifsystem TARDOC, das grundsätzlich auch eine Abrechnung teledermatologischer Beratungen über die Krankenkasse ermöglicht.

Derzeit befinden sich viele Praxen und Spitäler, die derma2go anbieten, noch in der Umstellung auf das neue Tarifsystem. Daher können aktuell zwei unterschiedliche Abrechnungswege vorkommen:

  • Abrechnung über die Krankenkasse (gemäss TARDOC), oder

  • Selbstzahlerleistung, teilweise mit anschliessender möglicher Rückerstattung durch die Versicherung

    Welche Abrechnungsform für Ihre Anfrage gilt, wird im Anfrageprozess klar angezeigt. Diese Information ist massgeblich.

    Nach und nach werden alle teilnehmenden Einrichtungen auf das neue System umgestellt.

    Bei Fragen zur Abrechnung können Sie sich jederzeit gerne an unseren Support wenden.

    Österreich
    In der Regel handelt es sich bei unserem Service um eine Selbstzahlerleistung.

    Einige private Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Online-Konsultation. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme im Vorfeld direkt mit Ihrer Versicherung.